Behandlungspflege gemäß SGB V

Behandlungspflege gemäß SGB V

Wir als Pflegedienst setzen uns dafür ein, dass der Mensch möglichst lange in seinem gewohnten zu Hause bleiben kann. Da im Alter ärztliche Behandlungen zunehmen, helfen wir als Pflegedienst aus, diese in dem häuslichen Umfeld zu erbringen.

Die sogenannte "Krankenpflege" bedeutet eine Leistung zu erbringen, welche von einem Arzt delegiert ist. Diese Leistung wird delegiert in der Form einer Verordnung. Die Verordnung wird von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt.

Diese Verordnung wird Ihrer Krankenkasse eingereicht, welche in der Regel die Kosten für die Versorgung übernimmt.

Leistungen, welche als Krankenpflegerische Leistung erbracht werden sind:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichen und richten von ärztlich verordneten Medikamenten
  • Verbandwechsel von akuten und chronischen Wunden
  • Insulintherapie
  • Parenterale Ernährung über einen Port
  • muskuläre Injektionen
  • Kompressionsverbände
  • Absaugen von Atemwege

Dies sind einige Leistungen, die wir als Pflegedienst nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt erbringen können.

Wir als Pflegedienst sind immer das "ausführende Organ" Ihres behandelnden Arztes. Wir arbeiten nach Rücksprache und Anweisung Ihres Arztes. Wir halten Kontakt mit Ihrem Hausarzt um frühzeitig wenn nötig eine Anpassung der Versorgung mit ihm Abzusprechen. Wir arbeiten eng mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen um eine hervorragende Versorgung zu gewährleisten.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne, falls noch Fragen bestehen.

 

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.

 

E-Mail an info@pflegedienst-paramedics.de